Gast: Clara Creitz, Finanzexpertin
Dauer: 26:35
Ausschnitt aus Gastbeitrag von Clara Creitz, Finanzexpertin (Stand: Januar 2022)
Diese Abschnitte sind in Bezug auf eine Partnerschaft (Ehe und Konkubinat) geschrieben. Wichtig zu beachten ist, dass man sich auch absichern sollte, wenn man nicht in einer Partnerschaft ist. Als Vertretende kann man zum Beispiel gute Freunde, Geschwister, Eltern, etc. einfügen.
1. Vorsorgeauftrag oder Vorsorgevollmacht
Falls jemand in der eheähnlichen Partnerschaft urteilsunfähig wird, kann das zu Problemen führen – denn meistens benötigt man in solchen Fällen einen Vormund. Damit dein Partner oder deine Partnerin dein Vormund wird, kannst du einen Vorsorgeauftrag beschliessen. Dieser definiert, ab wann dein Partner oder deine Partnerin Entscheidungen für dich treffen kann. Der Vorsorgeauftrag bezieht sich auf folgende Bereiche:
2. Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung dient der Vollmacht über medizinische Entscheidungen. Mit einer Patientenverfügung erhält dein Partner oder deine Partnerin die Möglichkeit, bei ärztlichen Eingriffen Entscheidungen zu treffen, wenn du urteils- oder handlungsunfähig bist. Die Patientenverfügung kann übrigens auch auf der Krankenkassenkarte gespeichert werden.
3. Vollmacht
Vollmachten für die Bank, die Versicherungen und die Behörden sind auch bei Konkubinatspaaren wichtig. Diese helfen deinem Partner oder deiner Partnerin, bei einem Unfall, einer Krankheit oder einem Sterbefall Entscheidungen über dich zu treffen.
Da der zuvor erwähnte Vorsorgeauftrag meist erst geprüft und validiert werden muss, kann dein Partner oder deine Partnerin mit einer Vollmacht schon früher agieren. Eine Vollmacht kann allgemein gelten oder speziell definiert werden. Zum Beispiel hilft sie bei der Bank, beim Arzt oder auch für Rechte, wie das Besuchsrecht im Spital.
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