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AHV 21: Gleiches Rentenalter = Geschlechtergleichstellung?!
Gast: Zita Küng, Juristin, Genderexpertin und Präsidentin des Vereins ch2021
Dauer: 51:27
«Man kann nicht nur ‹es bitzeli› gleichberechtigt sein. Entweder man ist es oder man ist es nicht.»
Elisabeth Kopp (Erste Schweizer Bundesrätin)
Warum du dir Gedanken zur Altersvorsorge machen solltest…
Wusstest du, dass die Alters- und Hinterlassenenversicherung im Jahre 1948 eingeführt wurde und dass damals das Rentenalter beider Geschlechter bei 65 Jahren lag? Weisst du auch, dass in der Schweiz mehrheitlich Frauen* von Altersarmut betroffen sind und weshalb? Mit der 11. AHV Revision (AHV 21) möchte das Parlament das Rentenalter der Frauen* und Männer* wieder angleichen. Gegenwärtig werden Frauen* mit 64 Jahren und Männer* mit 65 Jahren pensioniert. Oft wird die Angleichung des Rentenalters mit dem Argument der Gleichstellung gerechtfertigt. Im Interview mit Zita Küng, Gleichstellungsexpertin, erfährst du was Gleichstellung mit der Altersvorsorge zu tun hat und weshalb gleiches Alter nicht Gleichstellung bedeutet.
Gerne möchten wir dir ein paar Zahlen mit dir teilen, welche in der öffentlichen Debatte oft nicht genannt werden:
Mehr Informationen zum Thema Altersvorsorge und Gleichstellung findest du auf den folgenden Websites:
> economie feministe: www.economiefeministe.ch
> FRI Schweizerisches Institut für feministische Rechtswissenschaften und Gender Law www.genderlaw.ch